Karriereplan Ordinationsassistenz,
Staatliche Ausbildung

Die Ausbildung zur Ordinationsassistenz bietet eine fundierte Grundausbildung für eine haupt- oder nebenberufliche Tätigkeit in diesem Bereich.
Die Ausbildung richtet sich nach dem medizinischen Assistenzberufe-Gesetz (MABG), BGBl. I Nr. 89/2012 in der geltenden Fassung.

Die Ausbildung zur Ordinationsassistenz umfasst das MAB-Basismodul und das entsprechende MAB-Aufbaumodul.

Der Gesamtumfang der Ausbildung in der Ordinationsassistenz beträgt 650 Stunden.

Für Angehörige von gesetzlich geregelten Gesundheitsberufen und AbsolventenInnen des Studiums der Humanmedizin oder Zahnmedizin entfällt das MAB-Basismodul.

Die Ausbildung zur Ordinationsassistenz (laut MAB- AV) richtet sich an Personen mit Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Organisationstalent und Einsatzfreude für selbstständiges und sorgfältiges Arbeiten.

Theoretische Ausbildung

Die theoretischen Ausbildungsinhalte des MAB Basismoduls sind:

Erste Hilfe und Verbandslehre, Einführung in das Gesundheitswesen einschließlich Gesundheitsberufe, Ethische Aspekte der Gesundheitsversorgung, Einführung in die allgemeine Hygiene, Angewandte Ergonomie, Gesundheitsschutz und Gesundheitsförderung, Kommunikation und Teamarbeit, Medizinische Terminologie und Dokumentation.

Die theoretischen Ausbildungsinhalte des MAB Aufbaumoduls sind:

Anatomie und (Patho-)Physiologie: Organsysteme, Diagnostische und therapeutische Maßnahmen, Arzneimittellehre, Administration, Grundlagen der Infektionslehre und Hygiene einschließlich Desinfektion und Sterilisation, Berufsspezifische Rechtsgrundlagen.

Praktische Ausbildung

Im Anschluss an den theoretischen Unterricht folgt das Praktikum im Ausmaß von 325 Unterrichtseinheiten.

Das Praktikum muss in 2 Ordinationen, jeweils zur Hälfte der Praktikumszeit, d.h. zu je 162,5 Stunden pro Praktikumsstelle absolviert werden. Der Kompetenzerwerb ist mittels Nachweisprotokoll zu bestätigen.

Das duale Ausbildungssystem kommt zum Tragen, wenn sich die Teilnehmerin zu Beginn der Ausbildung in einem Dienstverhältnis in einer Ordination (einem/einer niedergelassenen Arzt/Ärztin, einer ärztlichen Gruppenpraxis, einem selbständigen Ambulatorium oder einer Sanitätsbehörde) befindet.

Im dualen Ausbildungssystem kann das gesamte Praktikum im Rahmen des Dienstverhältnisses erfolgen.

Im Rahmen des MAB-Basis- und Aufbaumoduls ist der Ausbildungserfolg in den Unterrichtsfächern der theoretischen Ausbildung eine Leistungsfeststellung und -beurteilung durch eine Lehrkraft vorgesehen.

Abschluss

Die staatlich, kommissionelle Abschlussprüfung umfasst folgende Inhalte:

Diagnostische und therapeutische Maßnahmen, Arzneimittellehre, Administration.

Diese Unterrichtsfächer werden im Rahmen von zwei Fallbeispielen von den staatlich kommissionellen Prüfungsmitgliedern abgeprüft.

Die Prüfungskommission hat den Kompetenzerwerb der Lehrgangsteilnehmer zu überprüfen, zu beurteilen und zu dokumentieren. Bei der Beurteilung sind folgende Beurteilungsstufen anzuwenden:
„mit ausgezeichnetem Erfolg bestanden“, „mit gutem Erfolg bestanden“, „bestanden“ oder „nicht bestanden“.